Angebote der Kinder- und Jugendarbeit dürfen doch offen bleiben

Die zunächst angedachte Regelung für „Gründonnerstag und Karsamstag als Ruhetage“ wurde von der Bundesregierung wieder zurückgenommen.

Insofern darf die Praxis der Kinder- und Jugendarbeit öffnen und auch für uns als Landesverband gilt der 01.04.2021 als regulärer Arbeitstag.

Weitere Infos finden sich hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-beschluss-22-03-1880004

Der Beschluss ist nachlesbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1879672/2854753dbc7549432db7f0bba94e8c0f/2021-03-22-mpk-data.pdf

Weiter heißt es im entsprechenden Beschluss: „Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.“ Demnach wird die aktuelle Sächsische CoronaSchVO zum Wochenwechsel erwartet.

Zurück