Angepasstes Not-Konzept für den mobilen und digitalen Weiterbetrieb der Kinder- und Jugendarbeit

Die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung beschränkt die Arbeit der Kinder- und Jugendarbeit auf Online-Formate sowie mobile Kinder- und Jugendarbeit.

Das von uns im Vorfeld formulierte Notkonzept haben wir entsprechend angepasst: Angepasstes Not-Konzept für den mobilen und digitalen Weiterbetrieb der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII für den intensivierten Lockdown im Freistaat Sachsen, Stand 15.12.2020 [PDF]

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