Arbeitshilfe - Anforderungen an Hygienekonzepte für die (O)KJA

Mit der aktuellen CoronaSchVO ist die Öffnung der Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit seit 08.03.2021 wieder in Präsenz möglich. Voraussetzung ist die spezifische Erstellung eines angepassten Hygienekonzepts, das jede Einrichtung vorhalten muss.

Zwei Beispiele für solche Hygienekonzepte, die für die Spezifik der jeweiligen Kinder- und Jugendeinrichtung noch ergänzt werden müssen, können als Arbeitshilfe für die Praxis dienen:

+ + + Update 03.02.2022 angepasste Arbeitshilfen + + +

Hygienekonzept - Variante 1 (Januar 2022) - PDF

Hygienekonzept - Variante 2 (Januar 2022) - PDF

Bei Fragen und Beratungsbedarf stehen die Mitarbeitenden des Landesverbands AGJF Sachsen zur Verfügung.

Kontakt: info@agjf-sachsen.de

  Hinweis: Die Regelungen in der CoronaSchVO gelten auch für ehrenamtlich geführte/selbstverwaltete Jugendeinrichtungen! Die Wiederöffnung von ehrenamtlich getragenen und selbstverwalteten Angeboten der Jugendarbeit ist damit mit entsprechendem Hygienekonzept ebenfalls wieder zulässig!

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