Erste Schritte für Rückkehr des öffentlichen Lebens

Bund und Länder haben zur weiteren Eindämmung der COVID19-Pandemie am 15. April 2020 weitere Maßnahmen beschlossen, die auch erste Schritte enthalten, das öffentliche Leben wieder zu beginnen.

Für den Publikumsverkehr bleiben jedoch bis auf weiteres u.a. auch Angebote von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) und Spielplätze geschlossen. Ebenso sind Angebote von Bildungseinrichtungen und im außerschulischen Bereich weiterhin verboten.

Ausführliche Informationen finden sich in der Pressemitteilung zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020  

Die AGJF Sachsen erhielt dazu ein entsprechendes Schreiben, was im Login-Bereich für unsere Mitgliedsorganisationen abrufbar ist.

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