Keine Schließung für sozialpädagogisch betreute Kinder- und Jugendeinrichtungen in Sachsen

Aufgrund der aktuellen Ankündigungen zur kommenden Corona-Schutz-Verordnung, gültig vom 2. bis 30. November 2020, sind weitreichende Schließungen von Einrichtungen und Angeboten auch im Bereich Freizeit und Kultur vorgesehen. Konkret untersagt sind die Öffnung und das Betreiben unter anderem von Jugendclubs ohne sozialpädagogische Betreuung und Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugenderholung. Für sozialpädagogisch betreute Angebote nach §11 SGB VIII heißt dies jedoch, dass diese geöffnet bleiben dürfen!

Die Öffnung und das Betreiben von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nicht der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen, ist jedoch untersagt. Offline geplante Seminare und Fachtage im Monat November können demnach nicht, wie geplant, umgesetzt werden. Wir suchen dazu nach alternativen Lösungen und informieren die Teilnehmenden entsprechend.

Mehr dazu in der Medieninformation des SMS zum Kabinettsbeschluss der neuen Corona-Schutz-Verordnung.

Aktuelle Informationen zum Coronovirus für Sachsen finden sich unter https://www.coronavirus.sachsen.de/, darunter auch die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020.

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