Kinder- und Jugendarbeit im Einzelkontakt mit Adressat*innen vor Ort möglich

Die neue CoronaSchVO vom 12.02.2021 hat den Passus bzgl. Kinder- und Jugendarbeit im §4(2), 16 konkretisiert. Damit sind Angebote der Kinder- und Jugendarbeit weiterhin aufsuchend und digital, aber auch in den Einrichtungen vor Ort, wenn auch eingeschränkt, möglich. Damit können Angebote mit pädagogischer Betreuung an Familien, Geschwister und Einzelne adressiert werden, ebenso Beratungs-/Kontaktangebote mit Blick auf das Kindeswohl. Die allgemeinen Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln gelten weiterhin.

Konkret heißt es im §4(2), 16: "(2) Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von:

16. Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe ohne pädagogische Betreuung, Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe nach dem §§ 11 bis 14 und 16 des Achten Buches Sozialgesetzbuch sowie Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugenderholung; zulässig bleiben mobile Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote, die der Abwendung und Intervention von drohender und bei bestehender Kindeswohlgefährdung dienen sowie im Einzelkontakt durchgeführte Angebote mit pädagogischer Betreuung"

Damit können Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit wieder pädagogische Angebote in der jeweiligen Einrichtung und dem Freigelände offerieren, die im Einzelkontakt genutzt werden können, für Entlastungsmomente sorgen und die unmittelbare Begegnung - unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen - möglich machen.

Für die Bildungsarbeit bleibt es im Wesentlichen bei den bekannten Einschränkungen, mit Ausnahme u.a. von prüfungsrelevanten Abschlüssen. Darin heißt es:

"(2) Untersagt sind die Öffnung und der Betrieb von: 1. Aus-, Fort-und Weiterbildungseinrichtungen mit Ausnahme .... e) von unaufschiebbaren berufsbezogenen Fortbildungen"

Diese neue Corona-Schutz-Verordnung gilt nun vom 15. Februar bis zum 07. März 2021.

Weiteres findet sich unter:

https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordung-2021-02-12.pdf

https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html#a-9148

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