Kinder- und Jugendarbeit offen lassen!

Nach dem Frühjahrslockdown wurde bundesweit deutlich, dass Kinder- und Jugendarbeit nach §§11-14 SGB VIII „für ihre Zielgruppe weiterhin ein wichtiges institutionelles Gefüge des Aufwachsens“ (15. Kinder- und Jugendbericht, 2017) ist.

Die Fachkräfte und Einrichtungen sind in der Lage, Hygienekonzepte verantwortungsvoll umzusetzen.

In zahlreichen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten in Sachsen sind aufgrund der hohen, besorgniserregenden Inzidenz-Werte Allgemeinverfügungen erlassen wurden, die u.a. das Verlassen der häuslichen Unterkunft nur mit triftigem Grund erlauben. Dies ist wichtig, um die hohen Infektionszahlen zu stoppen. Dennoch ist es auch wichtig, die Bildungseinrichtungen für junge Menschen offen zu halten. Ein wesentlicher non-formaler Bildungsort ist die Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII. Junge Menschen benötigen gerade in der Krisensituation verlässliche und ansprechbare Fachkräfte, Beratung, Unterstützung und sozialpädagogische Begleitung. Zugleich hat die Kinder- und Jugendarbeit verdeutlicht, dass sie in der Lage ist, adäquate Angebote zu formulieren, vgl. https://www.agjf-sachsen.de/das-digitale-jugendhaus.html

Daher ist es wichtig die Leistungsbereiche der Jugendhilfe weiterhin offen zu halten, so wie es die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-VO benennt.

Dazu haben verschiedene Landesverbände bereits Stellung genommen:

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