Konkretisierung bzgl. Anfrage zur Impfpriorität für Sozialarbeiter*innen

Von Seiten der Bürgerbeauftragten des Sozialministeriums wurde bzgl. der Impfpriorität mitgeteilt, dass die Einordnung nach Arbeitsbereichen erfolgt.

Aktuell fallen unter Priorisierungsgruppe 2: „Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind“

Danach fallen auch Sozialarbeiter*innen im Arbeitsbereich

a) Schulsozialarbeit an Grundschulen

in die zweite Impfkategorie mit hoher Priorität; Impfungen sind derzeit möglich.
Hierfür sind Arbeitgeberbescheinigungen vorzulegen:
Diese bestätigen den Betreffenden, dass sie durch ihre Beschäftigung in den in der entsprechenden Impfkategorie genannten Institutionen und Bereichen tätig sind.


Für Sozialarbeiter*innen in den Arbeitsbereichen

b) Schulsozialarbeit an Oberschulen
c) Schulsozialarbeit an Gymnasien
d) Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum
e) Kinder- und Jugendarbeit in Jugendfreizeitstätten

gilt:
Diese unter b) bis e) genannten Arbeitsbereiche fallen in die dritte Impfkategorie mit erhöhter Priorität.


Das zuständige Referat hat dazu am 23.03.2021 mitgeteilt: "Gemäß geltender Coronavirus-Impfverordnung des BMG vom 08.02.2021 ist die Kinder- und Jugendhilfe in der als nächstes anstehenden Prio-Stufe 3 mit erhöhter Priorität verankert."
Der Start der Impfung wird in den Medien bekannt gegeben werden.

Mehr dazu findet sich hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/priorisierung-fuer-die-coronaschutzimpfung-9340.html

und hier:
https://www.agjf-sachsen.de/coronaneuigkeiten/fachkraefte-der-jugendhilfe-erhalten-erhoehte-impfprioritaet.html

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