Konkretisierung bzgl. Anfrage zur Impfpriorität für Sozialarbeiter*innen
Von Seiten der Bürgerbeauftragten des Sozialministeriums wurde bzgl. der Impfpriorität mitgeteilt, dass die Einordnung nach Arbeitsbereichen erfolgt.
Aktuell fallen unter Priorisierungsgruppe 2: „Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind“
Danach fallen auch Sozialarbeiter*innen im Arbeitsbereich
a) Schulsozialarbeit an Grundschulen
in die zweite Impfkategorie mit hoher Priorität; Impfungen sind derzeit möglich.
Hierfür sind Arbeitgeberbescheinigungen vorzulegen:
Diese bestätigen den Betreffenden, dass sie durch ihre Beschäftigung in den in der entsprechenden Impfkategorie genannten Institutionen und Bereichen tätig sind.
Für Sozialarbeiter*innen in den Arbeitsbereichen
b) Schulsozialarbeit an Oberschulen
c) Schulsozialarbeit an Gymnasien
d) Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit im ländlichen Raum
e) Kinder- und Jugendarbeit in Jugendfreizeitstätten
gilt:
Diese unter b) bis e) genannten Arbeitsbereiche fallen in die dritte Impfkategorie mit erhöhter Priorität.
Das zuständige Referat hat dazu am 23.03.2021 mitgeteilt: "Gemäß geltender Coronavirus-Impfverordnung des BMG vom 08.02.2021 ist die Kinder- und Jugendhilfe in der als nächstes anstehenden Prio-Stufe 3 mit erhöhter Priorität verankert."
Der Start der Impfung wird in den Medien bekannt gegeben werden.
Mehr dazu findet sich hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/priorisierung-fuer-die-coronaschutzimpfung-9340.html