Update der CoronaSchutzVO und Relevanz für Jugendarbeit (Aktualisierung vom 10.11.2020)

In Sachsen gilt ab 13.11.2020 eine modifizierte CoronaSchutzVO. Die Kinder- und Jugendarbeit mit sozialpädagogischer Betreuung darf auch nach dieser weiterhin umgesetzt werden. Einige Neuregelungen finden sich dennoch in den FAQs und den Hygieneregeln. So sind auch solche Angebote wieder möglich, die durch "pädagogisch oder vergleichbar qualifizierte, hauptamtliche Fachkräfte wie z.B. medien-, kunst-, gemeinde- oder kulturpädagogische Fachkräfte sowie Erzieher" umgesetzt werden.

CoronaSchutzVO vom 10.11.2020 (gültig vom 13. bis 30. November 2020): https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Corona-Schutz-Verordnung-2020-11-10.pdf

Zusammenfassung relevanter Erfordernisse und für den Arbeitsbereich ausgewählte FAQs (aktualisiert 13.11.2020): Für die Kinder- und Jugendarbeit relevante Bestimmungen und FAQ (Stand 11/2020)

Wichtige Informationen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Mund-NasenBedeckung-Infoblatt-11-2020.pdf

Zurück