OKJA weiter offen und OHNE Testpflicht

Die neue Corona-Schutz-Verordnung gilt vom 21.10.2021 bis 17.11.2021. Vorrangig beinhaltet diese Änderungen für das Erreichen der Vorwarn- und Überlastungsstufe sowie das 2 G-Modell (siehe Amtliche Bekanntmachung zur Corona-Schutz-Verordnung)

Die Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung - SächsCoronaHygAV enthält nochmals konkrete Hinweise für die OKJA:

"10. Besondere Hygieneregeln für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Angebote der Kinder-, Jugend- und Familienerholung
a) Die Obergrenze in Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe für die zeitgleich anwesenden Personen bemisst sich an den örtlichen Gegebenheiten und muss im jeweiligen Hygienekonzept festgelegt werden.
b) Besondere Hygieneregeln für Maßnahmen der Kinder-, Familien- und Jugenderholung gemäß § 11 Absatz 3 Nummer 5 und § 16 Absatz 2 Nummer 3 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch:
• Die Träger von Angeboten der Kinder-, Jugend- und Familienerholung haben Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte unter Berücksichtigung des Konzeptes der Beherbergungsstätte zu erstellen und umzusetzen.
• Die Anzahl der Teilnehmer einschließlich Betreuer soll die örtlichen Gegebenheiten und die Abgrenzbarkeit der Gruppen berücksichtigen. Die Maßnahmen sind nach Möglichkeit in festen Gruppen durchzuführen. Kontakte zu anderen Gruppen oder Einzelpersonen sind zu vermeiden."

Weiterhin gilt: "(4) Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht
nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen." (§4 (4) SächsCoronaSchVO)

In den FAQs wird nochmals deutlich, dass auch in der 2. Ferienwoche keine Test-Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder- und Jugendliche besteht.

 

Als Landesverband empfiehlt AGJF Sachsen daher weiterhin nachfolgendes Verfahren für Angebote und Einrichtungen der OKJA im Zusammenhang mit der verantwortungsvollen Umsetzung der eigenen Hygienekonzepte:

  • wie bisher: Anwesenheit mit Erfassung der Kontaktdaten zur Nachverfolgung dokumentieren
  • ggf. im sozialpädagogischen Kontext Nachfragen zu Krankheitssymptomen und
  • bei Bedarf Abfrage im Gespräch, ob junge Menschen Schule/Ausbildung etc. derzeit besuchen
  • wie bisher: Beachtung des Eigenschutzes, Maskenpflicht und Umsetzung der Testpflicht für Mitarbeitende nach §11 SGB VIII > Grundsätze für den Impf-, Genesenen- und Testnachweis sind geregelt im §4 CoronaSchVO
  • Beachtung der sonstigen Hygienemaßnahmen einschl. Anpassung/Aktualisierung des Hygienekonzepts (Vorlagen sind hier zu finden: Anforderungen an Hygienekonzepte für die (O)KJA)
  • davon ausgehend voraussetzungsfreier Zutritt für Nutzer*innen zu den Angeboten der OKJA, da davon auszugehen ist, dass diese mindestens im berufs-/schulischen Kontext getestet sind (demnach kein Nachweis von 3G-Unterlagen in den Einrichtungen/Angeboten der OKJA).

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