Ein Gesetzentwurf zur Stärkung der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien wurde kürzlich im Bundestagsausschuss für Bildung diskutiert. Zum 1. August 2026 soll der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter stufenweise eingeführt und § 24 SGB VIII angepasst werden.

Die Bereitstellung der Ganztagsangebote kann in Kooperation mit Dritten – wie Sportvereinen, Musikschulen, Jugendverbänden oder Einrichtungen der Jugendarbeit – erfolgen, unter Beachtung von Aufsichtspflichten und Erlaubniserfordernissen. Für Schulferien gilt eine Ausnahmeregelung: Der Anspruch gilt als erfüllt, wenn Angebote der Jugendarbeit durch öffentliche oder anerkannte freie Träger bereitgestellt werden.

Auf dieser Seite sammeln wir Informationen für Fachkräfte zu rechtlichen Rahmenbedingungen, Kooperationen sowie aktuellen Entwicklungen im Ganztag.

Rechtlicher Rahmen und Änderungen

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Studien, Wissenschaft und Rezensionen

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Praxis und Materialien

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Stellungnahmen & Positionen von Fachverbänden

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Kooperation Jugendarbeit & Ganztag

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