Positionspapier zur Beteiligung in der Kinder- und Jugendarbeit veröffentlicht
Partizipation als zentrales und leitendes Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit
Die AGJ, die bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe zitiert in ihrem aktuellen Positionspapier "Partizipation im Kontext von Kinder- und Jugendarbeit" Paragraf 11 SGB VIII, in dem es heißt: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“ und hieraus folgt: "Partizipation ist das zentrale und leitende Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit." Hier der Link zum Positionspapier:
Passend dazu wurden vor gut einem Jahr die sächsische Städte- und Gemeindeordnung (SächsGemO) und die sächsische Landkreisordnung (SächsLKrO) novelliert, seitdem gilt gemäß Paragraf 47a SächsGemO bzw. Paragraf 43a SächsLKrO: "Die Gemeinde/der Landkreis soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde/der Landkreis geeignete Verfahren entwickeln und durchführen."
Tipp: Die Jugendstiftung Sachsen (JUST) veranstaltet übrigens am 07.02.2019 in Brandis ein Kamingespräch zum Thema "Ein Jahr Kinder- und Jugendbeteiligung als Soll-Bestimmung in der Sächsischen Kommunalverfassung – Bestandsaufnahme und Perspektiven". Infos und Anmeldung dazu unter: