Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz
Bereits 1992 wurde die UN-Kinderrechtskonvention von Deutschland ratifiziert - jedoch sind Kinderrechte noch nicht im Grundgesetz verankert. Nach dem Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im November 2019 verständigte sich die Bundesregierung im Januar 2021 auf einen Formulierungsvorschlag zur Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz.
Die AGJF Sachsen begrüßt diesen Vorstoß sehr - schließt sich jedoch der Position des Deutschen Kinderhilfwerks an, dass der Vorschlag noch unzureichend ist: "Dies betrifft beispielsweise die Formulierungen zum Kindeswohl sowie zum Recht des Kindes auf Beteiligung, die hinter der UN-Kinderrechtskonvention und auch hinter der geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückbleiben. [...] Wir fordern alle Fraktionen im Bundestag deshalb auf, sich für eine Verbesserung der Formulierung stark zu machen und das parlamentarische Verfahren in diesem Sinne konstruktiv zu begleiten. In der Debatte um den endgültigen Verfassungstext müssen Kinder und Jugendliche selbst sowie Kinder- und Familienverbände beteiligt werden." Das Deutsche Kinderhilfswerk hat hierzu auch eine Stellungnahme veröffentlicht: Download der Stellungnahme als PDF
Die Initiative "Kinderrechte ins Grundgesetz - aber richtig!" fordert entscheidende Verbesserungen am aktuellen Gesetzentwurf.