Forum Jugendarbeit fordert generelle 3G-Regelung für Minderjährige

Corona-Schutzverordnung vergisst 16- und 17-Jährige

Das Forum Jugendarbeit kritisiert als Zusammenschluss überörtlicher freier Träger der Jugendarbeit, dass in Sachsen bereits junge Menschen ab 16 Jahren (Ü16), und damit Minderjährige, der 2G-Regelung unterliegen (§3 S.2). So werden auch in der aktuellen Corona-Schutzverordnung vom 19.11.2021, geändert am 12.12.2021 soziale Teilhabemöglichkeiten Jugendlicher Ü16 weiterhin an einen Geimpft- oder Genesenenstatus gekoppelt. Begründet wird diese Regelung mit der Annahme, jede*r Ü16-Jährige könne sich uneingeschränkt, also auch ohne die Einwilligung oder gar gänzlich gegen den Willen der Eltern, impfen lassen. Rechtslage und Realität allerdings stützen diese Auffassung nicht bzw. nicht ohne Vorbehalte.

Hier ist das gesamte Papier als Download verfügbar.

Pressekontakt:

Peter Bienwald und Paula Bormann

Telefonnummer: 0351/26557086 (P. Bormann); 0351-27512812 (P. Bienwald)

E-Mail: peter.bienwald@juma-sachsen.de; lag@schulsozialarbeit-sachsen.de

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