GEMA beendet Kulanzregelung für Corona-Gutschriften

Da Lockerungen und Öffnungsperspektiven in den kommenden Wochen zu erwarten sind, beendet die GEMA die zuletzt geltende Kulanzregelung für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Dies betraf laufende Jahres-, Quartals- und Monatsverträge. Nun wird die GEMA per 1. Juni 2021 wieder zu den regulären Zahlungsverpflichtungen zurückkehren. Gutschriften für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Mai 2021 können noch bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal beantragt werden. Danach endet diese Möglichkeit. Anbieter*innen, die noch keine Öffnung umsetzen dürfen, können ihren Einzelfall bei der GEMA prüfen lassen.

Kontaktmöglichkeit zur GEMA unter kontakt@gema.de

Das entsprechende Schreiben der GEMA findet sich im Login-Bereich für Mitgliedsorganisationen der AGJF Sachsen.

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