Gültigkeit der aktuellen Überörtlichen Jugendhilfeplanung wurde bis 2020 verlängert
Partizipation als zentrales und leitendes Prinzip der Kinder- und Jugendarbeit
Die Jugendhilfeplanung zu Aufgaben und Leistungen der überörtlichen Jugendverbände, Dachorganisationen und Fachstellen insbesondere im Bereich §§ 11 - 14 SGB VIII im Freistaat Sachsen, die bisher von 2015 bis 2019 galt, wurde bis einschließlich 2020 verlängert. Grundlage ist ein Landesjugendhilfeausschuss-Beschluss. Damit sollen Verpflichtungsermächtigungen des Doppel-Haushalts für 2020 zur Förderung der Träger umsetzbar sein.
Link zur Überörtlichen Jugendhilfeplanung https://www.familie.sachsen.de/11091.html