Eine Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen lohnt sich!
Mitglied in der AGJF Sachsen können Organisationen werden, die im Sinne des §11 SGB VIII eigene Jugendfreizeitstätten betreiben oder Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) leisten bzw. fördern. Mitgliedsorganisationen sind stimmberechtigt und haben Zugang zu allen Leistungen der AGJF Sachsen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung. Vorläufig durch den Vorstand aufgenommene Mitglieder sind bis zur Aufnahme durch die Mitgliederversammlung vom Stimmrecht sowie dem aktiven und passiven Wahlrecht ausgenommen.
Fördermitglieder sind Personen, die die Arbeit des Landesverbands unterstützen oder Organisationen, die selbst nicht in den benannten Handlungsfeldern nach §11 SGB VIII tätig sind, jedoch die Arbeit des Dach- und Fachverbands stärken möchten und sich fachlich der AGJF Sachsen verbunden sehen. Fördermitglieder sind nicht-stimmberechtigt und verfügen über kein aktives und passives Wahlrecht laut Satzung. Sie erhalten jedoch ebenfalls Zugang zu allen Leistungen der AGJF Sachsen. Über Aufnahme und Ausschluss von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand auf Grundlage der Antragstellung.
Näheres regelt der § 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Fördermitglieder gemäß Satzung.
Vorteile einer Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen e.V.
- Sie werden Teil einer starken Gemeinschaft – und Sie stärken diese Gemeinschaft mit einer Mitgliedschaft
- Sie profitieren von Kontakten und Kooperationen zu anderen Mitgliedsorganisationen
- Sie erhalten Mitgliederrabatt bei einer Teilnahme an Fortbildungen und anderen Veranstaltungen der AGJF Sachsen e. V.
- Sie beziehen sechsmal jährlich das „CORAX Magazin für Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen“ (ein Abo ist im Mitgliedsbeitrag bereits enthalten)
- Sie halten zum Jahresende unser Fortbildungsprogramm druckfrisch in den Händen
- Sie erhalten 10 % Mitgliedsrabatt auf die Ausleihkosten von Materialien aus dem Erlebnispädagogischen Materialpool (EP-Pool)
- Sie sparen durch GEMA und MPLC-Ermäßigungen für AGJF-Mitgliedsorganisationen
- Sie nutzen günstige Versicherungstarife eines Rahmenvertrags mit der Bernhard-Assekuranz
- Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen kann Ihre Organisation über die Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen e. V. die landesweite Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erwerben. Dafür gelten die „Grundsätze des Landesjugendamtes für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII i. V. m. § 19 LJHG“, verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 15.06.2017.
Erwartungen an unsere Mitgliedsorganisationen
Wir verstehen uns als Fachgemeinschaft – eine Mitgliedschaft umfasst mehr als die Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Die AGJF Sachsen ist auf die Mitwirkung und die fachlichen Impulse der Mitglieder angewiesen, wir wünschen uns Ihre Mitwirkung! Darin liegt Ihre Chance – darin liegt unsere Chance! Formen der Mitwirkung sind zum Beispiel:
- Teilnahme an der jährlichen Mitgliederversammlung
- Mitarbeit im Vorstand oder anderen Gremien
- Mitarbeit in Fachgruppen
- Zusammenarbeit in der Entwicklung und Umsetzung von Modellvorhaben
Eine Mitgliedschaft ist auch mit Kosten verbunden, aktuell beträgt der Mitgliedsbeitrag für freie Träger 100,- Euro und für öffentliche Träger 150,- Euro pro Jahr auf Basis des jeweiligen Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt aktuell mindestens 150,- Euro für Personen und 200,- Euro für Organisationen.
Hier finden Sie eine Liste unserer Mitgliedsorganisationen
Mitgliedschaft in der AGJF Sachsen rechnet sich!
Hier können Sie die Mitgliedschaft für eine Organisation oder Einrichtung beantragen:
Der Aufnahmeantrag und die Beitragsordnung (seit 2023) stehen als PDF-Datei zum Download zur Verfügung. Bei Interesse an einer Fördermitgliedschaft bitten wir um Kontaktaufnahme! Gern stehen wir für Ihre Rückfragen telefonisch unter (0371) 5 33 64 0 oder per E-Mail zur Verfügung.