Aktuelles zum Coronavirus (COVID-19)

Neuigkeiten zum Coronavirus

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. März 2022 enthält Anpassungen auf der Grundlage der am 19. und 20. März 2022 in Kraft getretenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Weiterhin gilt kein 2G bzw. 3G in der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII, ...

Wie bereits in den vorangegangenen Verordnungen kann die Kinder- und Jugendarbeit gemäß SGB VIII auf der Grundlage von Hygienekonzepten (vgl. § 3) und Basisschutzmaßnahmen gemäß der ...

Auch in den nächsten Wochen gilt: Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII sind weiterhin auf der Basis von Hygienekonzepten offen. Hygienekonzepte müssen Aussagen zu den Basisschutzmaßnahmen enthalten (vgl. Teil 2 – Basisschutzmaßnahmen), vgl. ...

Ab sofort gilt laut einer aktuellen Meldung in Sachsen: „Die Altersgrenze für Personen, die einen Impf-oder Genesenennachweis mittels tagesaktuellem Test ersetzen können, steigt vom vollendeten 16. auf das vollendete 18. Lebensjahr.“ vgl. ...

Grundsätzlich gilt weiterhin: Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nach §11 SGB VIII sind weiterhin auf der Basis von Hygienekonzepten zu öffnen. Das Hygienekonzept soll weiterhin Aussagen zu den Basisschutzmaßnahmen enthalten (vgl. Teil 2 – Basisschutzmaßnahmen). ...

Für die Kinder- und Jugendarbeit relevante Regelungen bleiben bis einschließlich 14.01.2022 weiter gültig. Damit können Angebote und Einrichtungen (für die Adressatengruppen ohne 2G oder 3G) weiterhin geöffnet bleiben. Die Maßgaben der Allgemeinen Hygieneregeln sind weiterhin zu beachten. ...

Weiterhin ist die Öffnung von Angeboten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit gewährleistet. Grundlage bildet dafür das jeweilige Hygienekonzept. Weiterhin gilt weder 2G noch 3G für Nutzer*innen der Angebote nach §11 SGB VIII, siehe ...

31.03.2020: Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert

Der Freistaat hat die "Ausgangsbeschränkungen in Sachsen bis Ende der Osterferien verlängert".
Dabei sind jedoch einzelne Änderungen zum letzten Kontaktverbot vorgenommen wurden.

Mehr dazu findet sich unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235356
Hier heißt es:

"Die Verordnung regelt die weiteren Ausgangsbeschränkungen im Freistaat Sachsen und löst die bisher geltende Allgemeinverfügung »Ausgangsbeschränkungen« vom 22. März 2020 ab und tritt mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.
Außerdem wurde die Allgemeinverfügung »Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen« vom 20. März 2020 überarbeitet und tritt in ihrer aktuellen Fassung ebenfalls mit Ablauf des 19. April 2020 außer Kraft.

FAQs und ausführliche Informationen sind auch unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_ab_010420.pdf und https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Fassung-RV-SaechsCoronaSchVO_31032020.pdf nachlesbar.

25.03.2020: Allgemeinverfügung auch in leichter Sprache

Die Sächsische Staatsregierung stellt auch eine Übersichtseite zur Coronapandemie in einfacher Sprache zur Verfügung:

Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen in Leichter Sprache

23.03.2020: Ausgangsbeschränkungen in Kraft

In Sachsen sind seit dem 23.03.2020 Ausgangsbeschränkungen in Kraft. Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit/hilfe stellen wir einen Aushang zur Verfügung, der die wichtigsten Punkte für junge Menschen zusammenfasst. Er kann ausgedruckt und mit den Kontaktdaten der jeweiligen Einrichtung versehen werden: Aushang zu Ausgangsbeschränkungen für Einrichtungen

Update 24.03.20: Dort finden sich auch Übersetzungen in verschiedene Sprachen.

Update 26.03.20: Die vollständige Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Ausgangsbeschränkungen ist nachlesbar unter https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AllgV-Corona-Ausgangsbeschraenkungen_22032020.pdf.

FAQs finden sich unter https://www.coronavirus.sachsen.de/haeufige-fragen-zu-den-ausgangsbeschraenkungen-und-einschraenkungen-des-oeffentlichen-lebens-5074.html. auf der Webseite des Sozialministeriums zum Coronavirus.

Das Coronavirus für Kinder einfach erklärt (Video der Stadt Wien)

I can't get no disinfection (Video des Schweizer Izzy Mag))

20.03.2020: Fachkräfteportal mit eigener Übersichtseite

Das Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe gibt auf einer eigenen Sonderseite einen Überblick zu FAQs, Empfehlungen, Lernangeboten und mehr im Umgang mit der Corona-Krise. Hier geht es zur Übersichtseite:
https://www.jugendhilfeportal.de/fokus/coronavirus/

19.03.2020: Mehrsprachige Infos zum Corona-Virus

Der Sächsische Flüchtlingsrat hat auf seiner Webseite Hinweise zu mehrsprachigen Infos zum Corona-Virus veröffentlicht.

Unter dem Link https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/03/16/mehrsprachige-hinweise-corona-sprechzeiten-des-sfr-fallen-aus/ finden sich diese Hinweise derzeit in Deutsch und darüber hinaus auch in Englisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Russisch, Italienisch, Farsi, Dari, Serbisch, Arabisch, Albanisch, Spanisch und Georgisch

Übersichtseite Kommunalpolitisches Forum

Links zu mehrsprachigen Informationen, Infos in leichter Sprache (deutsch), für Kinder und Jugendliche (deutsch) und in deutscher Gebärdensprache sowie Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium, dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Robert-Koch-Institutes finden sich auf der Übersichtseite des Kommunalpolitischen Forums Sachsen:
https://www.kommunalforum-sachsen.de/2020/03/linksammlung-informationen-zum-coronavirus/

Hotlines in Zeiten von Social Distancing (via AGIUA/Comparti Chemnitz)

Für viele Menschen bringt social distancing weitere Probleme mit sich. Hier bekommen Menschen telefonische Hilfe:

Telefonseelsorge: 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 oder online per

Chat oder Mail: https://www.telefonseelsorge.de/

Kinder- und Jugendtelefon: 0800 111 0 333

Elterntelefon: 0800 111 0 550

Hifetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116 016 oder online per Chat oder
Mail (https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon.html) in 17 verschiedenen Sprachen, deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache

Sucht- und Drogenhilfe Hotline: 01805 313031 (kostenpflichtig)

Regionale Informationen aus den Gebietskörperschaften zum Thema finden sich auf den Webseiten der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen (Stand: 18.03.2020)

Chemnitz

Erzgebirgskreis

Mittelsachsen

Vogtland

Zwickau

Leipzig

Landkreis Leipzig

Dresden

Bautzen

Görlitz

Landkreis Meißen

Pirna

Allgemeinverfügung tritt schon heute in Kraft!

Nordsachsen

18.03.2020: Sachsen untersagt alle Veranstaltungen, schließt fast alle öffentliche und private Einrichtungen

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/235174

Hervorhebungen durch uns

"17.03.2020, 14:01 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus weiter zu reduzieren, schließt der Freistaat Sachsen per Allgemeinverfügung fast alle private und öffentliche Einrichtungen und untersagt alle Veranstaltungen. Das Kabinett hat diese Maßnahme in seiner heutigen Sitzung beraten. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab 19. März 2020, Null Uhr früh, bis zunächst 20. April 2020.

Sie untersagt den Betrieb von Tanzlokalen, Messen, Spezial- und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielbanken und Wettannahmestellen. Zudem sind für den Publikumsverkehr geschlossen Theater, Musiktheater, Kinos, Konzerthäuser, Opern, Museen, Ausstellungshäuser, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder und Jugendarbeit, öffentliche Bibliotheken, Planetarien, zoologische Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Angebote von Volkshochschulen, Angebote von Sprach- und Integrationskursen der Integrationskursträger, Angebote von Musikschulen, Angebote in Literaturhäusern, Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen, Schwimmbäder, Saunas und Dampfbäder, Fitness- und Sportstudios, Spielplätze, Seniorentreffpunkte, Mensen und Cafés der Studentenwerke, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, Sportanlagen sowie Reisebusreisen.

Geöffnet bleiben Gaststätten in der Zeit von 6 bis 18 Uhr einschließlich ihrer Liefer- und Abholdienste für den Außer-Haus-Verkauf. Geöffnet und vom Sonntagsverkaufsverbot ausgenommen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Das Kabinett beschloss zudem die Einrichtung eines gemeinsamen Krisenstabes von Innenministerium und Gesundheitsministerium. Er bekommt den Titel Gemeinsamer Krisenstab Infektionsschutz. Alle Ministerien werden in dem Stab vertreten sein. Ziel ist die Koordinierung der Maßnahmen aller Ministerien zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2, die Unterstützung von Behörden, Dienststellen und Einrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Bündelung von Informationen für die Berichterstattung gegenüber den zuständigen Behörden von Bund und Ländern sowie für die Öffentlichkeits- und Medienarbeit. Gleichzeitig soll eine Beschleunigung notwendiger Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse erreicht werden.

Alle Informationen rund um COVID 19 finden Sie hier: https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html "

17.03.2020: Schulen und Kitas ab 18.03.2020 geschlossen

"Alle Schule und Kindertagesstätten ab 18. März geschlossen

Ab 18. März 2020 werden alle Schulen und Kitas in Sachsen bis einschließlich der Osterferien (17. April 2020) geschlossen. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalts im Einvernehmen mit dem Sächsischen Kultusministerium ergangen. Eine Notbetreuung an Kitas und Grundschulen wird gewährleistet. Um die Kontakte so begrenzt wie möglich zu halten, werden diese nur für einen eng begrenzten Personenkreis angeboten. Alle Eltern, Kinder und Schüler werden gebeten, umsichtig mit der Situation umzugehen. Damit die Schließungen auch Wirkung zeigen, sollte auf parallele Betreuungsstrukturen oder Freizeitaktivitäten mit größeren Kinderansammlungen verzichtet werden.“ Quelle: https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

Das heißt nach Einschätzung des Landesverbands, dass auch Angebote nach §11 SGB VIII wie die Offene Kinder- und Jugendarbeit ebenso zu schließen sind.

16.03.2020: Corona - Folgen und Maßnahmen in Sachsen

Um die Ausbreitung des Corona-Virus Covid 19 einzudämmen, haben die Behörden auch in Sachsen inzwischen weitreichende Maßnahmen erlassen. Aufgrund der sich häufenden Fälle appelliert das Gesundheitsministerium an die Eigenverantwortung eines jeden. Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, sollen Menschenansammlungen vermieden werden.

Sachsens Kultusministerium hat für öffentliche Schulen ab Montag, 16. März 2020, unterrichtsfreie Zeit angeordnet. Die Anordnung gilt bis auf Weiteres. Ebenso ist zu erwarten, dass Schulen und Kindertagesstätten ganz schließen werden.

Verschiedene Städte und Landkreise haben bereits öffentliche Einrichtungen (wie Bibliotheken, Musikschulen, Tierparks etc.) geschlossen.

Corona - Folgen und Maßnahmen für die OKJA in Sachsen

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sind wie alle anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen in der Verantwortung, entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und die entsprechenden Maßnahmen des Infektionsschutzes ebenfalls umzusetzen. Dabei ist in Absprache mit dem zuständigen örtlichen Träger (Jugendamt) auch abzuklären, ob/wann die Einrichtung die regulären Öffnungszeiten und Angebote einstellt bzw. verändert.

Empfehlungen der AGJF Sachsen zum jetzigen Zeitpunkt (16.03.2020) sind:

  1. Alle öffentlichen Veranstaltungen sollten abgesagt werden. Das gilt also auch für Konzerte oder andere Kulturveranstaltungen in den Jugendhäusern und anderen Einrichtungen der OKJA.
  2. Jugendarbeiter*innen sollten (neue Wege für) Kontaktmöglichkeiten über Mail/Telefon etc. erschließen, um junge Menschen in ihrem Einzugsgebiet zu informieren.
  3. Kinder und Jugendliche sollten über die Situation aufgeklärt und über sinnvolle Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen informiert werden, bzgl. Händewaschen, Abstand zu anderen Menschen, Husten- und Niesetikette etc., um die Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.
  4. Jugendarbeiter*innen sollten u.a. telefonisch für Anfragen, Sorgen und Nöte junger Menschen zur Verfügung stehen. Junge Menschen benötigen ggf. Unterstützung, in häuslichen Konflikt- und Überforderungssituationen.
  5. Kinder und Familien benötigen ggf. Anregungen/ Materialien für Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten im häuslichen Umfeld.
  6. Grundsätzlich gilt, die sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, ohne dass Menschen in die soziale Isolation geraten. Diese Gratwanderung benötigt kreative sozialpädagogische Lösungen.
  7. Da es sich um einen sehr dynamischen Verlauf handelt, ist es ratsam sich regelmäßig gut zu informieren auf den Webseiten der örtlichen Behörden, beispielsweise auf der Homepage der Stadt oder Gemeinde.Informieren Sie sich über die aktuelle, lokale Situation und die getroffenen Maßnahmen.
  8. Die Mitarbeiter*innen der AGJF Sachsen stehen unter den benannten Kontaktdaten für Beratungsanfragen in ihren Zuständigkeitsbereichen zur Verfügung. Sie erreichen uns per Mail und Telefon.

Weitere und regelmäßig aktualisierte Informationen finden sich unter diesen Links:

https://www.sms.sachsen.de/coronavirus.html

https://www.smk.sachsen.de/

https://www.kita-bildungsserver.de/aktuelles/hinweise-des-smk-zum-coronavirus-sowie-empfohlenen-infektionsschutzmassnahmen/

Informationen zum Corona-Virus in leichter Sprache [PDF]:

https://www.sms.sachsen.de/download/2020_coronavirus_leichte_sprache.pdf