Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind aufgefordert, ihre Hygienekonzepte entsprechend den Neuregelungen zur CoronaSchutzVO anzupassen. In Punkt 7 ist geregelt, dass neben den allgemeinen Maßnahmen insbesondere auf die Einhaltung der Abstandsregeln und das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zu achten ...
Weiterlesen … Allgemeinverfügung zu Hygieneauflagen aktualisiert